Satzungsauszug der Lebens- und Agrarkulturellen Initiative e.V.

§ 2Allgemeine Zweckbestimmung:

(1) Zweck des Vereins ist es, den Menschen anzuregen, sich der Verantwortung für den Erhalt des Lebendigen bewußt zu werden.
Somit macht er sich die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Kultur und Kunst im ländlichen Raum zur Aufgabe. Er fördert ferner den Umwelt- und Denkmalschutz, die Landschaftspflege, die Begegnung aller Generationen und die Völkerverständigung.

(2) Die Einrichtungen, Dienstleistungen und Ergebnisse des Vereins stehen jedem Menschen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, soziale Stellung, Einkommen, Vermögen, soziales Wohlverhalten, Alter oder sonstige allgemeine Merkmale oder Verdienste offen. Der Kreis der Personen, denen die Förderung zugute kommt, ist nicht fest abgeschlossen.

(3) Der Verein verfolgt seine Arbeitsziele selbst. Dabei kann er zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke die Hilfe geeigneter Menschen und Institutionen in Anspruch nehmen.

(4) Um die Vereinszwecke zu verwirklichen, will der Verein Höfe und Gebäude pachten oder erwerben, einrichten und betreiben oder nach seinen Intentionen betreiben lassen.

(5) Auf diesem Hof leben und arbeiten Menschen zusammen, die den Initiativkreis bilden.

§ 3 Besondere Zweckbestimmung:

(1) Ziel des Vereins ist das Bebauen, die Pflege und das Bewahren der Landschaft. Die Initiative will eine Land- und Gartenkultur einrichten, in welcher die Aspekte des Natur- und Umweltschutzes im Vordergrund stehen. In diesem ökologischen Landbau soll Bildung betrieben werden. In erster Linie ist auf die Qualität der Landbebauung, nicht auf den Umfang der Produktion zu achten. Ein harmonischer Organismus soll entstehen, der allen Generationen ein Erfahrungsfeld im natur- und menschengemäßen Landbau bietet.

(2) Die Initiative fördert Kunst und Kultur sowie die Völkerverständigung, indem zum Beispiel durch das Besinnen auf ländliche Bräuche das Liedgut und internationale Volkstänze in jahreszeitlich geprägten Festen bewahrt und erweitert werden.

(3) Sie greift durch kreatives Handwerken Einfachtechniken auf und entwickelt diese fort.
Bei allen Handlungen des Vereins soll ein Fortschritt mit Rückbesinnung ermöglicht werden.

(4) Der Verein ist bestrebt, denkmalgeschützte Häuser zu beleben und in der Form zu kultivieren, daß sie für nachfolgende Generationen erhalten bleiben.

(5) Die Zwecke des Vereins sollen durch Arbeitskreise, Diskussionsplena, Seminare, Tagungen, Veröffentlichungen, Führungen und Lesungen erfüllt werden.

(6) Das Demokratieverständnis soll gefördert, Gleichberechtigung von Frau und Mann praktiziert und es sollen gerechte und regionale Wirtschaftsformen erprobt werden.