DER INITIATIVKREIS

Der Initiativkreis ist für die Umsetzung der Vereinsziele vor Ort zuständig. Wir sind zur Zeit eine Gruppe von sechs Erwachsenen und vier Kindern. Einige von uns haben sich während des Studiums der Agrarwirtschaft in Witzenhausen gefunden. Es sind auch Menschen aus dem Handwerk und aus Pflegeberufen unter uns.

In der Gemeinschaft möchten wir die Kraft des gemeinsamen Tuns erleben. Dabei wollen wir uns individuelle Freiräume lassen. Wir streben eine gemeinsame Ökonomie an. Bei gemeinsam zu treffenden Entscheidungen möchten wir konsensfähige Beschlüsse fassen.

Auszug aus der Vereinssatzung

§10 Initiativkreis

(1)

Dem Initiativkreis obliegt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die fachliche Leitung der Öffentlichkeitsarbeit und der Fördertätigkeit des Vereins. Im Initiativkreis wird über alle wesentlichen fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Rahmen der Zweckbestimmung des Vereins beraten und entschieden, mit Ausnahme derjenigen Fragen, über die nach dem Gesetz oder dieser Satzung von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

(2)

Der Initiativkreis besteht aus ordentlichen Mitgliedern des Vereins, die nach Erwerb des Hofes dort ihren Örtlichen Lebensmittelpunkt haben. Er bedarf in seiner ersten Zusammensetzung der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

(3)

Die Aufnahme in den Initiativkreis erfolgt durch einmütigen Beschluß aller Mitglieder des Initiativkreises.

(4)

Die Mitglieder des Initiativkreises verpflichten sich, gemeinsam kontinuierlich für die in den Zweckbestimmungen dieser Satzung beschriebenen Ziele zu arbeiten.

(5)

Der Initiativkreis tagt in der Regel wöchentlich. Er faßt seine Beschlüsse einmütig un gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.